Gesetzpraxisfinanzierung
Wie finanzieren Sie eine wachsende Praxis? Es ist unmöglich, eine erfolgreiche Praxis ohne gutfälle zu haben und die Leitung guten von Fällen zu einer erfolgreichen Zusammenfassung erfordert Geld für Arbeitskapital. So wie sichert eine wachsende Praxis das Arbeitskapital, das sie benötigt?
Historisch hat wachsende Praxis mangels des Arbeitskapitals begrenzte Finanzierungsalternativen gehabt. Der größte und Wertgegenstand einer Gesetzpraxis, ihr Fallwarenbestand, ist von wenig Wert für Geldtransaktionen gewesen. Die meisten Unternehmen finden, dass Banken sie nur eher kleine Mengen verleihen, wenn sie überhaupt verleihen. Banken einfach sehen mögliche Gebühren von den Argumenten nicht als ausreichende Nebenbürgschaft für ein Darlehen an. Sie werden einfach nicht gegründet, um diese Art der Nebenbürgschaft auszuwerten. Dieses bildet sie alle als unmögliches, damit das kleinere Unternehmen große Fälle finanziert.
Vorher ist die einzige Alternative, einen großen Teil der Gebühr aufzugeben einem finanziell stärkeren Co-counsel gewesen, der willt, den Fall zu finanzieren.
Rechtsanwalts-Finanzierung mit einer Non-LawyerDrittpartei, die dieses Paradigma mit der Einleitung des Anlagegut-gegründeten Lending zum Anwaltsberuf geändert hat. Die Entwicklung der hoch spezialisierten RechtsstreitFinanzierungsgesellschaften kenntnisreich, falls und Rechtsanwaltsauswertung jetzt Darlehen zugänglich für viel Praxis machen, für die keine Finanzierung vorher vorhanden gewesen ist. Außerdem sind ihre Darlehen-zuwert Verhältnisse doppelt oder verdreifachen die der traditionellen Finanzinstitute.
Nicht traditionele kreditgebende Stellen beginnen, Darlehen zu gewähren, die richtig den Wert der Eventualfordrungen einer Praxis reflektieren - umkleiden Sie Warenbestand. Während Finanzzustand der Parteien immer in einer Hauptverhandlung ausmacht, sogar wichtig sind der die Fähigkeit Rechtsanwälte, die Erfolgsbilanz und der Fallwarenbestand.
Ethik-Ausgaben
Geldtransaktionen mit Rechtsanwälten werden durch Ethikausgaben geformt. Das tatsächliche Problem ist, dass das Non-lawyerwesen einen Anreiz hat, zum zu versuchen „maximieren sein Einkommen zum Schaden der Darstellung der Klienten.“ Der Rechtsanwalt muss Steuerung und Urteil des unabhängigen Fachmannes beibehalten: das Non-lawyerwesen muss keine Energie oder Ermächtigung haben, die Tätigkeiten des Rechtsanwalts (RPC-Richtlinie 1.7 (A) zu verweisen oder zu steuern; RPC-Richtlinie 5.4 (c)). (Es geht ohne Sprechen, dass Rechtsanwälte Gerichtskosten mit einem Non-lawyerwesen möglicherweise nicht aufspalten können. RPC-Richtlinie 5.4 (A))
Verschiedene Richtlinien der Berufsführung erfordern die:
(1) muss dort keine Störung mit des der Unabhängigkeit Rechtsanwalts oder dem Fachmannurteil oder mit dem Klientrechtsanwalt Verhältnis und
(2) werden Informationen in Bezug auf Darstellung eines Klienten wie von RPC-Richtlinie 1.6 gefordert geschützt.
(3) zu einer Drittpartei irgendwelche Informationen aufdeckend erworben während des Berufs-Verhältnisses zu einem Klienten („vertrauliches Material“) es sei denn der Klient informierte Zustimmung gibt.
Wenn diese Bedingungen getroffen werden, ist eine Finanzanordnung mit einem Non-lawyerwesen zulässig, wenn:
O-Rückzahlung wird nicht an den Resultaten gebunden, die vom Rechtsanwalt erzielt werden
O der Zinssatz aufgeladen ist absolut und nicht Kontingent auf dem Resultat des Rechtsstreites.
Da es keine Weise gibt, dieses mit einer regresslosen Verhandlung zu erzielen, muss der Rechtsanwalt für das Darlehen verantwortlich sein.
Passen Sie von den Scheingeschäften auf
Es gibt private kreditgebende Stellen, die versucht haben, die Beschränkungen zu vermeiden, die durch die Richtlinien der Berufsführung auferlegt werden, indem sie eine Sozietät als Rohr für seine Verhandlungen verwendeten. Wenn die Sozietät nichts aber Finanzierung anbietet, ist diese Verhandlung wahrscheinlich, zu gelten als eine Täuschung und erfordert zu werden, mit allen passenden Richtlinien einzuwilligen.
Faktors Darstellen Faktors Darstellen bei Gebühren auf vereinbarten Fällen
Es ist wichtig, zu unterstreichen, dass es eine große Unterscheidung zwischen einem Erfolgshonorar auf einem ungelösten Fall und Außenständen auf einem vereinbarten Fall gibt. Da die Ausgaben gelöst worden sind, stellt das letztere keinen Konflikt dar (das Annehmen der Verhandlung lässt nicht verwirrtes von 2) oben laufen); Faktor ausstehende kann wie irgendein ausstehendes anderes verkauft werden, dargestellt werden oder anders finanziert werden. Faktor Gebühren können auf einer Entschädigung oder einer regresslosen Basis an den sehr angemessenen Kosten dargestellt werden.
Die Struktur des heutigen Marktes
Jeder Kreditmarkt hat eine Hierarchie und dieses ist kein unterschiedliches. Rate schwankt von ungefähr 5% für das kreditwürdigste bis 60% für die wenigen.
Da Fallunkosten einschließlich Arbeitskapital nur einen kleinen Bruch des Wertes eines Falles darstellen, sogar stellen die Darlehen der höchsten Rate, die hauptsächlich das gegründete Anlagegut sind, sehr vorteilhafte Volkswirtschaft für das wachsende Unternehmen dar. Betrachten Sie die folgenden Alternativen für ein Unternehmen, das $50.000 in der Finanzierung benötigt, um einen Fall $500.000 mit einem Erfolgshonorar von 33% (mögliche Gebühr von $165.000) zu behandeln:
(1) Co-counselfinanzierung: 50% der Gebührengleichgestellten $82.500;
(2) entspricht Betriebsmittelkredit bei 60% $30.000 pro Jahr. Abhängig von der Falldauer (Rentabilität ist 33 Monate)
Hauptgeldnehmer
Die größten und kreditwürdigsten Unternehmen sind immer in der Lage gewesen, Bankfinanzierung an den angemessenen Ausdrücken zu erhalten; diese sind immer Kreditgeschäfte eher als Anlagenfinanzierung gewesen. Im Allgemeinen nimmt die Bank eine umfassende Beteiligung im Wertpapiersektor auf allen Anlagegütern des Unternehmens, einschließlich Fallwarenbestand und erfordert normalerweise die persönlichen Garantien der Direktion, außerdem.
Diese Hauptgeldnehmer können ihre Finanzstärke verwenden, um das Kapital in den Fällen herum zu borgen und dann zu drehen und zu investieren, die ihnen durch die kleineren Unternehmen geholt werden, die nicht imstande sind, die Finanzierung zu erhalten selbst. Die Kosten dieser Verhandlungen können sehr groß sein, da sie auf den Resultaten des Falles eher als auf der Menge basieren, die finanziert wird.
Zweiter Wahl Geldnehmer
Gerade unter diesen Hauptgeldnehmern ist eine Gruppe Unternehmen, die genug kreditwürdig sind, eine Kreditlinie zu sichern, aber nicht an den besten Ausdrücken. Die Menge der Linie ist normalerweise unzulänglich und die Rate ist gut über höchster Vollkommenheit.
Diese Unternehmen können bedeutende Kapital von einer non-bank kreditgebenden Stelle mit Rate von 16% - %20% normalerweise erreichen. Eine Beteiligung im Wertpapiersektor und persönlichen Garantien werden angefordert.
Alle andere
Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen sind auf die Menge des Kapitals begrenzt worden, das sie auf ihrem eigenen Privatdarlehen borgen können.
Fußnote 1
RPC-Richtlinie 1.7 (A), ein Interessenkonflikt existiert, wenn die Darstellung von einen oder mehreren von Klienten eines Rechtsanwalts materiell durch die Verantwortlichkeiten des Rechtsanwalts zu einer Drittpartei oder durch ein persönliches Interesse des Rechtsanwalts begrenzt wird. Dieser Konflikt kann vom Klienten aufgegeben werden. Jedoch gedankenlos, ob ist es keinen Konflikt gibt oder dort ein Konflikt, der vom Klienten aufgegeben wird, der Rechtsanwalt muss noch versichern, dass (1) dort keine Störung mit des der Unabhängigkeit Rechtsanwalts oder dem Fachmannurteil oder mit dem Klientrechtsanwalt Verhältnis ist, und (2), dass Informationen in Bezug auf Darstellung eines Klienten wie von RPC-Richtlinie 1.6 gefordert geschützt werden.
RPC-Richtlinie 5.4 (A) sagt einem Rechtsanwalt das Teilen von Gerichtskosten mit einem Non-lawyerwesen unter. RPC-Richtlinie 5.4 (c) sagt einem Rechtsanwalt das Teilnehmen an bestimmten Vorbereitungen mit einer Drittpartei unter, die der Drittpartei die Energie geben würde, das Berufsurteil des Rechtsanwalts in den Gerichtsdiensten der Wiedergabe zu einem Klienten zu verweisen oder zu regulieren.
RPC-Richtlinie 1.6 (A) sagt im Allgemeinen einem Rechtsanwalt das Aufdecken zu einer Drittpartei unter, die alle mögliche Informationen während des Berufs-Verhältnisses zu einem Klienten erwarben („vertrauliches Material“) es sei denn der Klient informierte Zustimmung gibt.
Schützen Sie 2003-2005 www.financeandlaw.com, eine JurisMark LLC-Web site
www.jurismark.com urheberrechtlichWayne-Wanderer ist das Presdent von CapTran, der Führer Rechtsstreit in den Finanzserives.
Artikel Quelle: Messaggiamo.Com
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